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Keine Weitergabe persönlicher Daten
Weihnachten im Landschloss

Keine Weitergabe persönlicher Daten

Die Sau wurde bereits vor geraumer Zeit durch das Dorf getrieben – ob seiner steten Aktualität nehme ich das Thema jedoch gerne noch einmal auf.

Das Rathaus vor Ort informiert aktuell über das Widerspruchsrecht zur Weitergabe von persönlichen Daten, die nach dem Bundesmeldegesetz erhoben worden sind. Dazu zählen der Vor- und Familienname, ggf. der Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, das Geschlecht, die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft und die Anschrift. Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde – in besonderen Fällen – persönliche Daten aus dem Melderegister übermitteln – etwa an Parteien und Wählergruppen, Presse oder Rundfunk, an Adressbuchverlage, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften oder auch an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Wer dies nicht möchte, sollte von seinem kostenlosen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Widerspruch muss nicht begründet werden und gilt bis auf Widerruf, bzw. endet mit dem Wegzug des Betroffenen aus der Gemeinde. Er ist gegenüber der Meldebehörde schriftlich zu erklären.

In dieser Presseinformation der Stadt Pirna wird das Thema ausreichend erläutert. Zudem kann dort das für den Widerspruch notwendige Formular geladen werden, welches auch im Bürgerbüro erhältlich ist.

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